Ihre Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht!

  • Fachliche Spezialisierung
  • Individuelle Betreuung
  • Umfassende Expertise
  • Transparente Kostenstruktur

Tätigkeitsbereich

Ich bin eine speziell im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwältin mit Kanzleisitz in Velbert. Im Rahmen meiner Tätigkeit unterstütze ich bundesweit ausschließlich Arbeitnehmer/innen und Betriebsräte in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie des Betriebsverfassungsrechts.

Bei dem Individualarbeitsrecht handelt es sich um ein Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern/innen befasst. Es regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten und zielt darauf ab, ein ausgewogenes Arbeitsverhältnis zu schaffen und zu erhalten. Ich habe es mir zum Ziel gesetzt, Sie hierbei gegenüber Ihrem Arbeitgeber zu unterstützen und das Gleichgewicht wieder herzustellen. Aufgrund meiner Zusammenarbeit mit der IG Metall, Geschäftsstelle in Velbert und der dortigen Durchführung der Rechtsberatung für die Gewerkschaftsmitglieder, kann ich dabei auf einen umfassenden Erfahrungsschatz im Bereich des Arbeitsrechts zurückgreifen.

Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts sowie des Betriebsverfassungsrechts habe ich es mir zudem zur Aufgabe gemacht, Betriebsräte bei ihrer bedeutenden Tätigkeit zu unterstützen und mich für die Interessendurchsetzung stark zu machen. Betriebsratsschulungen im Bereich des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts gehören ebenso in mein Portfolio, wie die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und die Unterstützung in betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellenverfahren. Aber auch die Rückenstärkung und die Ermutigung der sich engagierenden Betriebsratskollegen gehört zu meiner täglichen Arbeit. Dies insbesondere aufgrund meiner engen gewerkschaftlichen Zusammenarbeit mit der IG Metall in Velbert, in diesem Rahmen wir uns u.a. gezielt gegen „Union Busting“ (auf Deutsch: der Bekämpfung und Zerstörung von Gewerkschaften und der Behinderung von Betriebsratsarbeit) einsetzen.

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Meine Leistungen

Kündigungen und Kündigungsschutz
Kündigungen und Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz bezieht sich auf gesetzliche Regelungen, die existieren, um die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zu schützen und willkürliche Kündigungen durch Arbeitgeber zu verhindern. Arbeitnehmer/innen haben das Recht auf Kündigungsschutz, wenn sie in einem Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern arbeiten und bereits länger als sechs Monate angestellt sind. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber in der Regel nur aus bestimmten Gründen kündigen dürfen, wie zum Beispiel aus betriebsbedingten oder personenbedingten Gründen. Es muss in der Regel auch eine soziale Auswahl bei betriebsbedingten Kündigungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die Kündigung fair und gerecht ist.

Es ist ratsam, sich mit den spezifischen Kündigungsschutzregelungen vertraut zu machen und sich dahingehend fachspezifisch beraten zu lassen. Insbesondere hinsichtlich der Themen wie die Abfindung, das Arbeitszeugnis oder die Kündigungsschutzklage stehe ich Ihnen gerne als kompetente und erfahrene Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Unterstützung von Betriebsräten bei kollektivrechtlichen Belangen
Unterstützung von Betriebsräten bei kollektivrechtlichen Belangen

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beziehen sich auf die Beteiligung der Arbeitnehmervertretung, dem Betriebsrat, an Entscheidungen und Maßnahmen, die das Arbeitsverhältnis und die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter/innen betreffen. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind im deutschen Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt und dienen dazu, die Interessen der Arbeitnehmer/innen in Unternehmen zu schützen und zu fördern. Es gibt verschiedene Arten von Mitbestimmungsrechten, die im Betriebsverfassungsgesetz definiert sind. Dazu gehören unter anderem: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten, Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, Informations- und Beratungsrechte.

    Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sollen sicherstellen, dass die Interessen der Arbeitnehmer/innen gewahrt werden und dass Entscheidungen im Unternehmen nicht einseitig von der Geschäftsleitung getroffen werden. Der Betriebsrat ist somit ein wichtiges Organ zur Mitgestaltung der Arbeitsbedingungen und zur Sicherung der Rechte der Arbeitnehmer/innen im Betrieb.

    Verhandlung von Aufhebungsverträgen
    Verhandlung von Aufhebungsverträgen

    Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag, der zwischen einem Arbeitnehmer/einer Arbeitnehmerin und einem Arbeitgeber geschlossen wird, um das bestehende Arbeitsverhältnis zu beenden. In der Regel einigen sich die Parteien in einem Aufhebungsvertrag auf die Bedingungen, unter denen das Arbeitsverhältnis beendet wird. In einigen Fällen kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrags für den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin von Vorteil sein, da er in der Regel eine gewisse finanzielle Entschädigung bietet, und es ermöglicht dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin in der Regel schneller eine neue Anstellung zu suchen. Auf der anderen Seite verliert der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin den Kündigungsschutz und hat unter Umständen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

    Vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist es daher ratsam, sich rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Bedingungen fair und rechtmäßig sind.

    Durchsetzung diverser individualarbeitsrechtlicher Ansprüche
    Durchsetzung diverser individualarbeitsrechtlicher Ansprüche

    Individualarbeitsrechtliche Ansprüche beziehen sich auf die Rechte und Ansprüche von einzelnen Arbeitnehmern/innen im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses. Diese Ansprüche sind in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und gesetzlichen Vorschriften geregelt. Hier seien nur einige Beispiele für individualarbeitsrechtliche Ansprüche genannt:

    Gehalt und Lohnansprüche, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, Arbeitsschutz, Elternzeit und Elterngeld, Diskriminierungsschutz, Zeugniserstellung. Die genauen Rechte und Ansprüche können je nach Branche und individuellem Arbeitsvertrag variieren. Arbeitnehmer/innen sollten sich über ihre Rechte und Ansprüche im Arbeitsverhältnis informieren und rechtlichen Rat einholen und dies nicht erst, wenn es bereits zu Konflikten kommt.

    Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowie von Interessenausgleichen/ Sozialplänen
    Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowie von Interessenausgleichen/ Sozialplänen

    Eine Betriebsvereinbarung, ein Interessenausgleich und ein Sozialplan sind Instrumente des deutschen Arbeitsrechts, die in Verbindung mit betrieblichen Veränderungen, wie beispielsweise Betriebsänderungen oder Massenentlassungen, zum Einsatz kommen. Diese Instrumente dienen dazu, die Interessen der Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber in solchen Situationen zu regeln und die sozialen Auswirkungen von Veränderungen abzufedern.

    Die genauen Regelungen und Anforderungen für Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleiche und Sozialpläne sind im deutschen Betriebsverfassungsgesetz und anderen einschlägigen Gesetzen geregelt. Aufgrund der Komplexität ist eine fachmännische Beratung umso wichtiger, dies insbesondere um auf Augenhöhe mit der Arbeitgeberseite verhandeln zu können. Gerne unterstütze ich Sie im Rahmen dieses Prozesses. Die erforderlichen Kosten hierfür werden vom Arbeitgeber übernommen, § 40 Abs. 1 BetrVG.

    Durchführung von Betriebsratsschulungen im Bereich des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts
    Durchführung von Betriebsratsschulungen im Bereich des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts

    Eine Betriebsratsschulung ist eine Schulung, die speziell für Mitglieder eines Betriebsrats in einem Unternehmen entwickelt wurde. Betriebsräte vertreten die Interessen der Arbeitnehmer/innen gegenüber dem Arbeitgeber. Um diese Rolle effektiv wahrnehmen zu können, ist es wichtig, dass Betriebsratsmitglieder über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um ihre Aufgaben erfolgreich und auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber erfüllen zu können. Betriebsräte dürfen daher nach § 37 Abs. 6 BetrVG an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen teilnehmen und werden für die Dauer der Teilnahme vom Arbeitgeber gem. § 37 Abs. 2 und 3 BetrVG unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt. Die notwendigen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für einen Seminarbesuch werden dabei gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG ebenfalls vom Arbeitgeber übernommen.

    Über mich

    Kompetent und vor allem pragmatisch stehe ich Ihnen in den Schwerpunkten meiner Tätigkeit als Ansprechpartnerin in meinen Büroräumen in Velbert zur Seite. Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf. Als Teil eines Beratungsgesprächs erläutere ich meiner Mandantschaft auch komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache und informiere diese dabei ausführlich, stets transparent und vor allem realistisch zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten.

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    Zu meiner Vita:

    • Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität zu Bonn
    • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
    • Abschluss 1. Staatsexamen mit Schwerpunkt im Bereich Arbeitsrecht
    • Rechtsreferendariat am Landgericht Aachen
    • Abschluss 2. Staatsexamen und Zulassung als Rechtsanwältin (2021)
    • Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer mittelständischen arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Essen und deutschlandweit (2021-2022)
    • Erfolgreicher Abschluss des theoretischen Fachanwaltslehrgangs im Bereich Arbeitsrecht (2022)
    • Rechtliche Beratung der Gewerkschaftsmitglieder der IG Metall, Geschäftsstelle in Velbert (seit 2022)
    • Selbstständig tätige Rechtsanwältin in Velbert (seit 2022)

    Kontakt

    Oststraße 48
    42551 Velbert

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